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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Thomas Heitmar Fotografie für Fotoworkshops und Fotoreisen

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen Fotoworkshop oder eine Fotoreisen von Thomas Heitmar Fotografie interessieren und danken Ihnen für Ihr Vertrauen. Da die Platzzahl in den Fotoworkshops und Fotoreisen beschränkt ist, empfehlen wir eine frühzeitige Anmeldung.

  1. Vertrag

Diese AGB formulieren die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen (Teilnehmer/in) und Thomas Heitmar Fotografie (THF) für die von THF veranstalteten Fotoworkshops und Fotoreisen.

Es gelten die AGB gemäss Stand vom jeweiligen Buchungstag, welche unter https://thomasheitmar.ch/agb/ eingesehen werden können.

  1. Anmeldung

Die Anmeldung zu einem Fotoworkshop und einer Fotoreise erfolgt schriftlich per Online-Anmeldeformular oder E-Mail und wird in der Reihenfolge des Eingangs behandelt. Mit der Anmeldung werden die AGB von THF anerkannt. Ihre Anmeldung wird von THF innert 1 bis 3 Arbeitstagen per E-Mail bestätigt und ist erst mit der Buchungsbestätigung verbindlich.

  1. Preise und Zahlung

Die Preise für den jeweiligen Fotoworkshop / Fotoreise ersehen sie aus dem Detailprogramm oder der Ausschreibung, welche auf der Webseite von THF aufgeführt wird. Die Preise für Fotoworkshops und Fotoreisen verstehen sich, wenn nichts anderes in der Ausschreibung erwähnt ist, in Schweizer Franken.

Die Gebühren für die Fotoworkshops müssen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung gezahlt werden. Bei kurzfristigen Buchungen von weniger als 30 Tage vor Beginn des Fotoworkshops, muss der Betrag bis spätestens 1 Tag vor dem Termin eingezahlt sein.

Bei der Buchung von Fotoreisen ist eine Anzahlung gemäss der Ausschreibung zu leisten. Die Zahlung der Restzahlung hat bis spätestens 60 Tage vor Beginn der Fotoreise zu erfolgen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann THF die Leistung verweigern. Bei kurzfristiger Buchung, weniger als 60 Tage vor Beginn der Fotoreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig.

Bei bestimmten, internationalen Fotoreisen behalten wir uns das Recht vor, die Zahlungsfristen für die Restzahlung punktuell auf 90 Tage vor Beginn der Fotoreise anzupassen. Diese Angaben finden sie jeweils in den Ausschreibungstexten unter dem Punkt «Preis».

3.1. Preisänderungen bei Fotoreisen

THF plant seine Fotoreisen teilweise mehrere Jahre im Voraus und bucht entsprechend bei den Leistungserbringern. Doch Leistungserbringer behalten sich häufig Preisanpassungen vor, welche THF zum Zeitpunkt seiner Buchung akzeptieren muss.

Daher ist es möglich, dass nach Eingang Ihrer Buchung die Preise für Fotoreisen aus folgenden Gründen erhöht werden müssen:

  • Erhöhung der Transportkosten (Flugkosten, Fahrzeugmieten, Kosten für Fahren, Treibstoffzuschläge, etc.)
  • Neu eingeführte oder erhöhte Gebühren und Taxen (z. B. Flughafentaxen, Einreisegebühren, Gesundheitsabgaben, etc.)
  • Wechselkursänderungen
  • Staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Einführung oder Anpassung der lokalen Mehrwertsteuer)
  • Inflationsbedingte Preiserhöhungen bei Lebensmitteln, Hotelkosten, etc.

In diesen Fällen behält sich THF das Recht vor auch seine Preise entsprechend anzupassen. Allfällige Mehrkosten werden den Teilnehmenden in Rechnung gestellt.

THF informiert Sie möglichst umgehend, spätestens aber 150 Tage vor Abreisedatum über allfällige Preiserhöhungen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als zehn Prozent des ursprünglichen Gesamtpreises, können Sie Ihre Buchung unter Berücksichtigung der Stornierungsbedingungen (Punkt 6) stornieren.

  1. Unterlagen zum Fotoworkshop / Reiseunterlagen Fotoreisen

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Unterlagen zum Fotoworkshop oder die Reiseunterlagen zur Fotoreise nach Eingang Ihrer Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages, ca. 3-5 Tage vor dem Fotoworkshop / ca. 10 – 20 Tage vor der Fotoreise per E-Mail zugestellt.

Handouts oder Unterlagen zur Fotografie am Fotoworkshop oder auf der Fotoreise werden während oder kurz nach dem Fotoworkshop / Fotoreise ausgehändigt, resp. per E-Mail zugestellt.

  1. Umbuchung

Eine Umbuchung auf einen anderen, gleichwertigen Fotoworkshop von THF kann bis 30 Tage vor dem eigentlichen Termin gegen eine Pauschalgebühr von CHF 80.- vorgenommen werden. Die Umbuchung muss zwingend schriftlich erfolgen und muss von THF schriftlich bestätigt werden. Ist eine Umbuchung nicht möglich, weil beispielsweise andere Fotoworkshops bereits ausgebucht sind, werden die Kosten gemäss Punkt 6 Stornierung fällig.

  1. Stornierung

Teilnehmende können jederzeit schriftlich per E-Mail vor dem eigentlichen Termin zurücktreten. Bei einer Stornierung werden pauschal CHF 80.- bei Fotoworkshops oder CHF 200.- bei Fotoreisen pro Person als Bearbeitungsgebühr erhoben. Weiter fallen zusätzlich folgende Gebühren an:

Bei halbtägigen und eintägigen Fotoworkshops:

  • 60 – 31 Tage vor dem Fotoworkshop 25% des Gesamtpreises
  • 30 – 15 Tage vor dem Fotoworkshop 50% des Gesamtpreises
  • 14 – 0 Tage vor dem Fotoworkshop 100% des Gesamtpreises

Bei mehrtägigen Fotoworkshops und Fotoreisen:

  • 120 – 91 Tage vor dem Fotoworkshop / Fotoreise 25% des Gesamtpreises
  • 90 – 61 Tage vor dem Fotoworkshop / Fotoreise 50% des Gesamtpreises
  • 60 – 31 Tage vor dem Fotoworkshop / Fotoreise 75% des Gesamtpreises
  • 30 – 0 Tage vor dem Fotoworkshop / Fotoreise 100% des Gesamtpreises

Bei bestimmten, internationalen Fotoreisen behalten wir uns das Recht vor, die Stornierungsfristen punktuell auf 90 Tage / 100% des Gesamtpreises anzupassen. Diese finden sie jeweils in den Ausschreibungstexten unter dem Punkt «Preis».

Kann der Teilnehmer eine Ersatzperson aufbieten, welche anstelle am Fotoworkshop / Fotoreise teilnehmen kann, fallen nur die pauschalen Bearbeitungsgebühren von CHF 80.- für Fotoworkshops, resp. CHF 200.- für Fotoreisen an. Die aufgebotene Ersatzperson meldet sich schriftlich bei THF und akzeptiert die vorliegenden AGB vollumfänglich.

  1. Durchführung von- Fotoworkshops und Fotoreisen

Sollte die Mindesteilnehmerzahl, wie in der Ausschreibung beschrieben nicht erreicht werden, kann THF den Fotoworkshop / die Fotoreise absagen. In diesem Falle bemüht sich THF den Termin so früh wie möglich abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden in diesem Fall komplett zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Muss der Fotoworkshop / die Fotoreise durch nicht vorhersehbare Umstände (Höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Unruhen, Krieg, behördliche Massnahmen oder Streiks) oder auch bei schlechtem Wetter oder Krankheit des Veranstalters ohne vorher vereinbarten Ersatztermin abgesagt werden, behält sich Thomas Heitmar Fotografie das Recht vor, den Termin abzusagen und vom Vertrag zurück zu treten. In diesem Falle informiert THF so schnell als möglich und die bereits bezahlten Gebühren werden komplett zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Änderungen des Fotoworkshop-Inhaltes oder der Fotoreise sind in Ausnahmefällen (z.B. bei schlechtem Wetter, kein Zugang zu den geplanten Fotolocations, etc.) möglich. Werden infolge schlechten Wetters die Fotografie-Möglichkeiten eingeschränkt, erfolgt keine Rückerstattung der Gebühren.

Sollten Sie aus irgendeinem Grund den Fotoworkshop / die Fotoreise vorzeitig abbrechen müssen, so kann Ihnen die Gebühr für den Workshop nicht rückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen zurückbezahlt, sofern sie THF nicht belastet werden. In dringenden Fällen (z. B. eigene Erkrankung oder eigener Unfall, schwere Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen THF soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Heimreise behilflich sein. Allfällige Kosten für Rückreise, etc. gehen zu Lasten des/er Teilnehmers/in.

THF behält sich das Recht vor, den Workshop- und Reiseleiter bei einem allfälligen Ausfall dessen, durch einen gleichwertigen Workshop- und Reiseleiter durchführen zu lassen. Dem Kunden entstehen dabei keine Ansprüche gegenüber THF.

Bei schlechtem Wetter oder Krankheit des Workshopleiters bei Fotoworkshops behält sich THF das Recht vor bis zu zwei Tage vor dem Termin, den Termin auf ein bereits vorher bekannt gegebenes Ersatzdatum zu verschieben oder einen neuen Termin anzusetzen.

  1. Versicherungen

THF empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, einer Reisegepäckversicherung sowie einer Foto-Equipment-Versicherung.

Die Teilnahme an den Fotoworkshops / Fotoreise findet auf eigenes Risiko und Gefahr statt. Bei Unfällen während der An- bzw. Abreise und während der Veranstaltung haftet der/die Teilnehmende selbst. THF haftet nicht für Schäden und Unfällen jeglicher Art.

Bei Schäden verursacht durch den/die Teilnehmer/in an eigener oder geliehener Fotoausrüstung und Vorführmaterialien sämtlicher Art sowie an Einrichtungen und Infrastruktur Dritter, haftet der/die Teilnehmende selbst.

THF macht darauf aufmerksam, dass der/die Teilnehmer/in für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Kreditkarten, Schmuck, Foto- und Video-Equipment sowie Mobiltelefone, etc. auf dem Fotoworkshop / der Fotoreise selber verantwortlich sind. THF lehnt jegliche Haftung ab.

Durch die Anmeldung und die Teilnahme am Fotoworkshop / der Fotoreise erklärt sich der/die Teilnehmer/in mit diesen Bedingungen einverstanden.

  1. Mängel

Entspricht der Fotoworkshop / die Fotoreise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie durch den Fotoworkshops / die Fotoreise einen durch THF zu verantwortenden Schaden, sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der von THF gestellten Fotoworkshop- / Fotoreiseleitung die Mängel oder Schäden unverzüglich zu beanstanden und unentgeltlich Abhilfe zu verlangen. Erfolgt die Rüge verspätet, so sind die obigen Rechte verwirkt.

THF respektive die gestellte Fotoworkshop- / Fotoreiseleitung wird bemüht sein, innert angemessener Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert besagter Frist keine genügende Abhilfe geleistet oder ist die Abhilfe nicht möglich, empfiehlt es sich, sowohl die Mängel respektive den Schaden als auch die mangelhafte Abhilfe von der Reiseleitung schriftlich bestätigen zu lassen. Die Fotoworkshop- / Fotoreiseleitung ist verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandungen festzuhalten, sie ist jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.

Allfällige Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen sind gegenüber THF innert 30 Tagen nach Rückkehr schriftlich zu rügen und womöglich zu belegen.

  1. Haftung

THF vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht oder mangelhaft erbrachter Leistungen oder Ihres Mehraufwandes, soweit es THF nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.

THF haftet, sofern internationale Abkommen Haftungsbeschränkungen bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung enthalten, nur in Rahmen derselben.

Solche Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (Luftverkehr, Schifffahrt, etc.).

THF haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

– auf Versäumnisse und Verschulden Ihrerseits vor oder während der Reise;

– auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;

– auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches THF, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger nicht vorhersehen oder abwenden konnten.

In diesen Fällen ist jegliche Haftung durch THF ausgeschlossen.

  1. Wettbewerbsklausel, Konkurrenzverbot und Urheberschutz

Nach Fotoworkshops / Fotoreisen mit THF ist es dem/der Teilnehmer/in untersagt Fotoworkshops / Fotoreisen mit demselben Inhalt zu organisieren, zu verkaufen oder anzubieten, wenn er/sie den besagten Fotoworkshop / Fotoreise mit THF besucht hat. Dies gilt für die Dauer von 5 Jahren nach dem Fotoworkshop / Fotoreise.

Bei Widerhandlung verlangt THF einen Schadenersatz von CHF 20’000.—pro Ereignis. THF kann zudem verlangen, dass der vertragswidrige Zustand beseitigt wird. Die Teilnehmer von Fotoworkshops / Fotoreisen erklären sich mit dieser Regelung ausdrücklich einverstanden.

Die durch THF abgegebenen Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne die Einwilligung von THF vervielfältigt oder veröffentlicht werden. Für allfällige Fehler in den Unterlagen kann THF nicht haftbar gemacht werden.

  1. Datenschutz

Die Personal- und Kontaktdaten der Teilnehmer werden von THF gespeichert und für eigene Werbezwecke von THF verwendet, dürfen jedoch nicht an Dritte weitergegeben werden.

THF darf während des Fotoworkshops / Fotoreisen Fotografien der Aktivitäten während dem Fotoworkshop / Fotoreise und der Teilnehmenden machen und diese für Werbezwecke von THF verwenden.

  1. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und THF ist schweizerisches Recht anwendbar.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz von Thomas Heitmar Fotografie


Mümliswil, 1. August 2023

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